Allgemeines zum Bestandschutz
Wir führen mit ihnen, durch unsere langjährige Sach- und Fachkunde, eine Brandschutzbegehung durch. Und begleiteten sie auf ihrem Weg
zur Einhaltung der Vorgaben und Richtwerte im vorbeugenden Brandschutz vor Ort.
Haben sie die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wegen erhöhter Brandgefährdung?
Bei Schadensereignissen im Betrieb ist spätestens nach Bekanntwerden der Brandursache eine Begehung durchzuführen. Und alle Bereiche im Unternehmen sind mindestens auf die Brandursache hin zu kontrollieren.
Diese Fragen, und mehr werden wir vor Ort besprechen.
Begehungen sollten so geplant sein, das ein reibungsloser Betriebsablauf trotz Begehung gewährleistet ist.
Wir helfen ihnen bei der Einhaltung der Gefährdungsbeurteilung nach der ASR A 2.2. nach der Brandgefährdung vor Ort.
Sie sollten nach Vorgabe, ihre Begehungsintervalle nach der eigenen Risikoabschätzung oder Versicherungsvertragliche Vorgaben einhalten.
In den meisten Fällen können Brände, im Entstehungsstadium durch Löschmaßnahmen mit Feuerlöschern und vor allem geschulten Personal vorbeugt werden.
Die Voraussetzung ist eine schnelle und sichere Vorgehensweise, sowie die richtige Abschätzung der Lage.
Um dies zu gewährleisten ist es erforderlich, eine ausreichende Anzahl an fachkundigen Personen auf die Maßnahmen bei Bränden in Theorien und Praxis zu Unterweisen.
Erleben sie keine Überraschungen durch falsches Handeln im Fall des Falles.
Unser Konzept, für ihre Sicherheit.